AGB

1. VAN GRAAF CARD

(1) Die VAN GRAAF CARD ist kostenlos und wird von der VAN GRAAF GmbH & Co. KG, Wien, Zweigniederlassung Spreitenbach, CH-8957 Spreitenbach (folgend VAN GRAAF genannt), herausgegeben. Der Inhaber der VAN GRAAF CARD (folgend „Teilnehmer“ genannt) nimmt nach Massgabe der folgenden Bedingungen am Bonuspunkteprogramm von VAN GRAAF teil.

(2) Zur Teilnahme am VAN GRAAF CARD Bonuspunkteprogramm ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz und das 16. Lebensjahr vollendet hat, berechtigt.

(3) Die VAN GRAAF CARD kann nur innerhalb der Schweiz genutzt werden.

(4) Der Teilnehmer erhält mit Abgabe seines korrekt ausgefüllten Kartenantrages in einem schweizerischen VAN GRAAF Store eine vorläufige Kundenkarte, die ihn sofort zum Sammeln von Bonuspunkten für seine Einkäufe berechtigt. Die endgültige VAN GRAAF CARD erhält der Teilnehmer per Post und ist vom Teilnehmer sofort nach Erhalt zu unterschreiben. Die VAN GRAAF CARD bleibt Eigentum von VAN GRAAF, ist nicht übertragbar und darf nur vom Teilnehmer genutzt werden.

2. Bonuspunkteprogramm

(1) Bei jedem Einkauf in schweizerischen VAN GRAAF Stores mit der VAN GRAAF CARD erhält der Teilnehmer Bonuspunkte auf sein Bonuspunktekonto gutgeschrieben. Die Anzahl der Bonuspunkte ergibt sich aus dem jeweiligen Kaufpreis inklusive MWSt: Für jeden angefangenen Schweizer Franken der Bemessungsgrundlage erhält der Teilnehmer 1 Bonuspunkt. Für den Kauf von Gutscheinen werden keine Bonuspunkte gewährt.

(2) Bei Rückgängigmachung eines Kaufvertrages (Rückgabe, Reklamation etc.) wird die entsprechende Gutschrift vom Bonuspunktekonto des Teilnehmers abgezogen. Ein möglicher Negativsaldo auf dem Bonuspunktekonto wird mit Gutschriften aus künftigen Abrechnungszeiträumen verrechnet.

(3) Der Teilnehmer kann sich über die Höhe seines Bonuspunktekontos regelmässig im Internet nach Anmeldung unter www.vangraaf.com oder telefonisch unter 0800-00 20 56 (Mo.-Fr. 09:00-17:00 Uhr) beim VAN GRAAF CARD Service informieren. Einwendungen gegen den aktuellen Bonuspunktestand müssen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Guthabenstand schriftlich unter Nennung der VAN GRAAF CARD Nummer und Beifügung der entsprechenden Kassenbons geltend gemacht werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Bonuspunktestands.

(4) Der Teilnehmer kann nach einem Einkauf ohne Nutzung der VAN GRAAF CARD seine Bonuspunkte binnen einem Monat nachträglich auf www.vangraaf.com oder telefonisch unter 0800-00 20 56 auf sein Bonuspunktekonto gutschreiben lassen.

3. Bonuspunktekonto

(1) Die Bonuspunkte werden auf dem von VAN GRAAF geführten, persönlichen Bonuspunktekonto des Teilnehmers fortlaufend gutgeschrieben.

(2) Zu jedem Quartalsende ermittelt VAN GRAAF den Punktestand des Bonuspunktekontos des Teilnehmers. Beträgt der Bonuspunktestand zu diesem Zeitpunkt mindestens 300 Punkte (dies entspricht einem Wert von CHF 15.–), wird der Bonuspunktestand in einen Bonus-Gutschein umgewandelt. Ein umgewandelter Bonuspunkt entspricht dabei 5 Rappen. Der Wert des Bonus-Gutscheins wird auf den nächsten ganzen Frankenbetrag abgerundet. Die in Bonus-Gutscheine umgewandelten Bonuspunkte werden vom Bonuspunktekonto abgezogen. Nicht in Bonus-Gutscheine umgewandelte Bonuspunkte (weniger als 300 Punkte) verbleiben auf dem Kundenkonto und werden auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

(3) Bonuspunkte aus Einkäufen, die mehr als 12 Monate zurückliegen und für die kein Bonus-Gutschein ausgestellt werden konnte, verfallen und werden vom Bonuspunktekonto des Teilnehmers gelöscht.

4. Bonus-Gutscheine

(1) Bonus-Gutscheine sind nach dem Zeitpunkt der Ausstellung 6 Monate gültig und müssen bei Verrechnung im Original vorgelegt werden. Bei Nichteinlösung innerhalb des Gültigkeitszeitraums verfallen sie automatisch. Eine Barauszahlung des Wertes oder eines nach einer Verrechnung vorhandenen Restwertes ist ausgeschlossen.

(2) VAN GRAAF haftet nicht für den Verlust von Bonus-Gutscheinen, insbesondere auf dem Postweg, es sei denn, den Mitarbeitern von VAN GRAAF könnte ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.

5. Kartenverlust

(1) Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der VAN GRAAF CARD hat der Teilnehmer unverzüglich VAN GRAAF anzuzeigen. Auf seinen Antrag erhält der Teilnehmer eine Ersatzkarte. Bereits gesammelte Bonuspunkteguthaben bleiben erhalten.

(2) VAN GRAAF behält sich die Geltendmachung sämtlicher Schäden wegen missbräuchlicher Verwendung der VAN GRAAF CARD vor.

6. Kundendaten und Datenschutz

(1) VAN GRAAF ist berechtigt, alle mit dem Kartenantrag bekannt gegebenen persönlichen Daten und Angaben des Teilnehmers sowie die im Rahmen der Teilnahme am VAN GRAAF CARD Bonuspunkteprogramm erhobenen Daten (Datum, Zeit, Ort, Gegenstand und Umsatzwert der Einkäufe des Teilnehmers) und die sich daraus ergebenden Daten betreffend die Umwandlung von Bonuspunkten in Gutscheine sowie die Verwendung der Gutscheine des Bonuspunkteprogramms (folgend alle diese Daten gemeinsam „Kundendaten“ genannt) zu Zwecken der eigenen Marktforschung und der elektronischen und postalischen Zusendung eigener Werbung an den Teilnehmer zu speichern und zu verarbeiten.

(2) Die Kundendaten werden nach Deutschland zu einem Vertragspartner von VAN GRAAF transferiert und dort gespeichert und von dort aus an das Mutterhaus von VAN GRAAF zur Speicherung und Verarbeitung übermittelt. Bei der Speicherung und Bearbeitung der Kundendaten im Ausland stellt VAN GRAAF sicher, dass die Anforderungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung eingehalten werden.

(3) Die Kundendaten werden lediglich zu den in Ziff. 6(1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken und nur zu Gunsten von Mitgliedern des VAN GRAAF Konzerns verwendet.

(4) Mit der Angabe einer E-Mail-Adresse im Kartenantrag erteilt der Teilnehmer seine Zustimmung zum Erhalt elektronischer Werbesendungen. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung gegenüber VAN GRAAF jederzeit entweder schriftlich an den VAN GRAAF CARD Service (VAN GRAAF GmbH & Co.KG, CARD Service, Postfach 3018, 8096 Zürich) oder mittels elektronischer Mitteilung an CARDservice-ch@vangraaf.com widerrufen.

(5) Die Zustimmung des Teilnehmers zum Erhalt postalischer Werbesendungen ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Bonuspunkteprogramm. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung zum Erhalt postalischer Werbesendungen zwar jederzeit mit schriftlicher Mitteilung an den VAN GRAAF CARD Service widerrufen. Diesfalls ist VAN GRAAF aber zur unmittelbaren Kündigung der Vereinbarung über das Bonuspunkteprogramm nach Ziff. 7(3) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.

(6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, VAN GRAAF jede Änderung der von ihm im Kartenantrag angegebenen Kundendaten unverzüglich bekannt zu geben. Die Zustellung von Mitteilungen und Bonus-Gutscheinen kann an die zuletzt vom Teilnehmer bekannt gegebenen Adressen erfolgen.

(7) Die Kundendaten werden von VAN GRAAF für die Dauer der Teilnahme am Bonuspunkteprogramm und im Anschluss allenfalls in anonymisierter Form gespeichert.

(8) Die Teilnehmer können jederzeit schriftlich beim VAN GRAAF CARD Service Einsicht in ihre Kundendaten und eine Berichtigung oder Löschung der Kundendaten verlangen. Zusammen mit dem Einsichtsgesuch hat der Teilnehmer eine Kopie der VAN GRAAF CARD sowie eine Kopie eines amtlichen Personalausweises einzuschicken zur Sicherung des Datenzugriffs seitens Dritter. Im Falle einer beantragten Löschung der Kundendaten ist VAN GRAAF zur unmittelbaren Kündigung nach Ziff. 7(3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.

7. Kündigung und Löschung des Kundenkontos

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am VAN GRAAF CARD Bonuspunkteprogramm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(2) VAN GRAAF kann diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Diesfalls wird VAN GRAAF das Punkteguthaben zum Kündigungstermin ermitteln und, sofern der Teilnehmer ein Guthaben von zumindest 300 Bonuspunkten hat, einen Gutschein über den entsprechenden Betrag ausstellen, und das entsprechende Bonuspunktekonto löschen.

(3) Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann VAN GRAAF jederzeit die sofortige Herausgabe der VAN GRAAF CARD verlangen und/oder die VAN GRAAF CARD sperren und/oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

(4) Sofern ein Teilnehmer während mehr als 3 Jahren keine neuen Bonuspunkte erwirbt, ist VAN GRAAF berechtigt, das Konto des Teilnehmers ohne weitere Verständigung zu löschen. Der betroffene Teilnehmer kann jederzeit eine neue VAN GRAAF CARD beantragen.

(5) Im Fall einer Kündigung durch den Teilnehmer nach Absatz (1) oder einer Kündigung durch VAN GRAAF nach Absatz (3) verfallen vom Teilnehmer gesammelte Bonuspunkte.

8. Haftung

VAN GRAAF übernimmt keine Haftung für die jederzeitige Verfügbarkeit des VAN GRAAF CARD Bonuspunkteprogramms oder für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der ausgewiesenen Punktestände, Informationen und Angebote.

9. Schlussbestimmungen

(1) VAN GRAAF behält sich vor, das VAN GRAAF CARD Programm jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder seine Bedingungen zu ändern.

(2) Änderungen werden dem Teilnehmer schriftlich entweder an die zuletzt angegebene Anschrift oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung VAN GRAAF gegenüber widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen, ist VAN GRAAF berechtigt, diese Vereinbarung gemäss Ziff. 7(2) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen. Als Genehmigung der Änderungen gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Ablauf der Frist die VAN GRAAF CARD weiter nutzt.

(3) Das VAN GRAAF CARD Bonuspunkteprogramm unterliegt schweizerischem Recht. Für allfällige Klagen, welche das VAN GRAAF CARD Bonuspunkteprogramm betreffen, sind entweder die schweizerischen Gerichte am Ort der schweizerischen Zweigniederlassung von VAN GRAAF oder die Gerichte am Wohnsitz des Teilnehmers zuständig.